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Derzeit ist der Familienrat in der Jugendhilfe nach §16 SGB VIII mit der Stadt Karlsruhe verhandelt und kann dort beim zuständigen Sozialen Dienst beantragt werden. Somit ist der Familienrat für die Familie kostenlos.
Weiterhin wäre es möglich, die Hilfe als Angebot von Seiten der Agentur für Arbeit, als Entscheidungshilfe in Gerichtsverfahren, von Seiten der betrieblichen Sozialarbeit oder als Kinder- und Jugendhilfe zu nutzen. Ebenso könnten Privatpersonen die Hilfe selbstständig in Anspruch nehmen.